Jahreskarte Erwachsener

In unseren Jahreskarten sind der Besuch des Parks mit Jahrtausendturm, Schmetterlingshaus und Fahrten mit dem Elbauen-EXPRESS sowie der Besuch aller eigenen Parkveranstaltungen, für die kein erhöhter Sonderpreis erhoben wird, enthalten.
Weitere Informationen
- Ihre Jahreskarte ist ab dem Tag des Kaufs für ein Jahr lang gültig und berechtigt zum beliebig häufigen Einlass in den Elbauenpark während der regulären Öffnungszeiten. Witterungsbedingt, aus technischen Gründen oder zu Veranstaltungen kann es zu Einschränkungen oder zur Schließung von Attraktionen kommen. In diesen Fällen sowie bei überhöhter Nachfrage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Internetseite.
- Die Jahreskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Daher ist der Erwerb einer Jahreskarte nur für den Käufer und nicht für eine dritte Person möglich.
- Alle Angaben zu Ihrer Person sind wahrheitsgemäß einzutragen. Im Anschluss des Kaufs erhalten Sie einen Abholbeleg als PDF-Datei. Gehen Sie damit (kann digital vorgezeigt werden) zur Hauptkasse am Haupteingang in der Tessenowstraße 7. Dort wird von Ihnen ein digitales Foto erstellt bzw. das von Ihnen hochgeladene Foto mit Ihrer Identität verglichen und ggf. ein Ermäßigungsnachweis überprüft. Abschließend erhalten Sie Ihre Jahreskarte ausgehändigt. Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als der Identitätsprüfung beim Parkbesuch ist ausgeschlossen. Bei Ausstellung der Jahreskarten an der Kasse muss jedes Familienmitglied persönlich anwesend sein. Jahreskarten für Kinder können nur im Beisein mindestens eines Erziehungsberechtigten ausgestellt werden. Kinder, die innerhalb der Laufzeit das siebte Lebensjahr vollendet haben, können in die Familien-Jahreskarte aufgenommen werden.
- Bei Verlust oder Beschädigung der Jahreskarte ist die Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH umgehend per Mail an info@elbauenpark.de zu informieren. Auf Antrag wird eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr ausgestellt. Die beschädigte bzw. verloren gegangene Jahreskarte wird eingezogen bzw. gesperrt. Die Ersatzjahreskarte wird bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums der beschädigten oder verloren gegangenen Jahreskarte ausgestellt.
- Hunde dürfen mit Ausnahme von Assistenzhunden nicht in den Elbauenpark mitgenommen werden.
- Es gilt die Park- und Besucherordnung.